Beitragsordnung für das Jahr 2026
Beitragsordnung des Fliegenfischerverein „Elbtal e.V.“ (gemäß § 6 der Vereinssatzung) Grundsätzliches Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein.
Mitgliedsbeiträge sind auf die untenstehende Bankverbindung mit genauer Benennung der Zahlung im Verwendungszweck zu überweisen.
Kontoinhaber: Fliegenfischerverein Elbtal e.V.
IBAN: DE95850900003550681004
BIC: GENODEF1DRS
Bank: Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG
Die Beitragsordnung wurde am 22.03.2025 durch die Delegiertenversammlung des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden“ e.V. beschlossen und gilt von 01.01.2026 – 31.12.2026.
Es gibt folgende Variante:
1.Erlaubnisschein für Allgemeine Gewässer:
Kinder (Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) 45,00 €
Jugendliche (Mitglieder vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 55,00 €
Vollzahler (Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 140,00 €
Verwendungszweck: Allg., 2026
2.Erlaubnisscheine für Allgemeine Gewässer und zusätzlich für Salmonidengewässer
Kinder (Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) 120,00 €
Jugendliche (Mitglieder vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 130,00 €
Vollzahler (Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 215,00 €
Verwendungszweck: Allg., Salmo 2026
3.Förderbeitrag
Kinder (Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) 30,00 €
Jugendliche (Mitglieder vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 40,00 €
Vollzahler (Mitglieder die das 18. Lebensjahr vollendet haben) 55,00 €
Verwendungszweck: Föder 2026
Zusätzlich zu der ausgewählten Variante müssen Mitglieder die einen Schlüssel für die Schließanlage-LVSA bestellt haben 10,00 € überweisen.
Verwendungszweck: Schüssel
Wenn noch zusätzliche Angelerlaubnisscheine/Marken anderer Bundesländer gewünscht werden, dann einfach den Betrag des jeweiligen Bundesland dazu buchen und im Verwendungszweck mit aufführen.
10,00 € Angelberechtigung Brandenburg (BB),
10,00 € Angelberechtigung Sachsen-Anhalt (ST),
10,00 € Angelberechtigung Berlin (BE),
10,00 € Angelberechtigung Mecklenburg-Vorpommern (MV),
10,00 € Angelberechtigung Thüringen VANT (TH-V),
10,00 € Angelberechtigung Thüringen LAVT Allgemeine-Gewässer (TH-L-A),
50,00 € Angelberechtigung Thüringen LAVT Salmoniden-Gewässer (TH-L-S),
100,00 € Angelberechtigung Thüringen Saalekaskaden (TH-SK)
WICHTIG! Passive Mitglieder benötigen für die aktive Ausübung der Angelei eine jeweils gültige Tages- oder Wochenangelberechtigung.
Wer sich für den Förderbeitrag (Passives Mitglied) entschieden hat, kann die Angelberechtigung für andere Bundesländer nicht erwerben.
Ausgabe der Erlaubnisscheine und Beitragsmarken:
-werden nur bei Vorlage eines gültigen Fischereischeins und Rückgabe der ordnungsgemäß ausgefüllten Fangbücher 2025 ausgegeben,
-werden nur gegen eigenhändige Unterschrift ausgegeben (Erziehungsberechtigte sind ermächtigt),
-ein Verschicken der Erlaubnisscheine und Marken ist in Ausnahmen möglich und es wird ausschließlich nur mit Einschreibebrief mit Rückantwort verschickt.
Die Versandkosten betragen 06,65 €. Diese zahlt das jeweilige Vereinsmitglied selbst und ist vorab zusätzlich auf das Vereinskonto (Verwendungszweck: Porto) zu überweisen.
Desweiteren werden die Erlaubnisscheine und Marken nur verschickt, wenn vom Mitglied sein ordnungsgemäß ausgefülltes Fangbuch 2025 (siehe Seite 18+19 im
Allgemeines Fangbuch und Seite 10 im Salmonidenfangbuch) vorab bei mir vorliegt.
-Fangbücher sind an folgende Adresse: Lutz Blaurock, 01108 Dresden, Zum Mühlweg 11 zu schicken.
Für Hinweise, Fragen oder Unklarheiten bitte einfach schreiben oder anrufen.
Hinweise -Bitte nachschauen, ob der Mitgliedsausweis noch ordentlich Platz für Beitragsmarken 2026 hat. Wenn dies nicht der Fall ist, dann bitte eine Mail an Friederike Reinhard (fr.reinhard@web.de) oder Lutz Blaurock (lutz.blaurock@fliegenfischerverein-elbtal.eu). Somit können wir den neuen Mitgliedsausweis schon vorbereiten und wir sparen Zeit. Wichtig ist auch das ein neues Passbild zur Markenausgabe mitgebracht werden muss. -Wer in Besitz eines Schlüssels für das Schließsystem LVSA ist, bitte diesen zur Kontrolle mitbringen. Säumniszuschläge Erlaubnisscheine (Fangbücher) sind bis zum 01. Februar des auf die Gültigkeit des Erlaubnisscheines folgenden Jahres, den Vorgaben entsprechend ausgefüllt, an den Verein zurück zu geben. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € und bei Rückgabe nach dem 15. März des auf die Gültigkeit des Erlaubnisscheines folgenden Jahres eine Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig.