Beitragsordnung

Beitragsordnung für das Jahr 2024

Beitragsordnung des Fliegenfischerverein „Elbtal e.V.“ (gemäß § 6 der Vereinssatzung)

Grundsätzliches

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt alle Einzelheiten über die

Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein.

Alle Beiträge und Gebühren sind bis zum 02. Januar, spätestens jedoch bis zum 15. Januar des

jeweiligen Beitragsjahres zu entrichten.

Beitragszahlungen und Gebühren sind ausschließlich auf das Vereinskonto zu überweisen:

Kontoinhaber: Fliegenfischerverein Elbtal e.V.

IBAN: DE95 8509 0000 3550 6810 04

BIC: GENODEF1DRS

Bank: Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG

Danach ist das Mitglied gem. § 5 Abs.4 der Satzung ohne Mahnung in Verzug.

Bei Vereinsaustritt oder Vereinsausschluss werden die für das laufende Jahr entrichteten

Beitragszahlungen und Gebühren nicht zurückerstattet.

Jahresbeiträge & Ausgabe

Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (aktiv):

25,00 € FFV-Vereinsbeitrag

115,00 € Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*

190,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*

Jugendliche ab den vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (aktiv):

10,00 € FFV-Vereinsbeitrag

45,00 € Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*

120,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (aktiv):

FFV-Vereinsbeitrag entfällt

45,00 € Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*

120,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*

Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Passiv):

25,00 € FFV-Vereinsbeitrag

30,00 € Förderbeitrag*

Jugendliche ab den vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (passiv):

10,00 € FFV-Vereinsbeitrag

30,00 € Förderbeitrag*

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (passiv):

FFV-Vereinsbeitrag entfällt

30,00 € Förderbeitrag*

WICHTIG!

-Ab 2024 schließt der Erlaubnisschein AVE-Salmonidengewässer alle Salmonidengewässer im

Sächsischen Gewässerfond ein.

-Der Förderbeitrag (Passives Mitglied) beinhaltet ausschließlich den Erhalt der Mitgliedschaft.zusätzliche Erlaubnisscheine und Marken

– 10,00 € Angelberechtigung Sachsen-Anhalt*

– 10,00 € Angelberechtigung Brandenburg*

– 10,00 € Angelberechtigung Berlin*

– 10,00 € Angelberechtigung Mecklenburg-Vorpommern*

– 10,00 € Angelberechtigung VANT Thüringen*

– 10,00 € Angelberechtigung Allgemeingewässer des LAVT Thüringen*

– 50,00 € Angelberechtigung Salmonidengewässer des LAVT Thüringen*

Beiträge die mit einem * gekennzeichnet sind müssen an den Anglerverband Elbflorenz e.V.

abgeführt werden.

Regeln für die Ausgabe der Erlaubnisscheine und Beitragsmarken 2024

-werden nur bei Vorlage eines gültigen Fischereischeines ausgegeben

-werden nur gegen eigenhändige Unterschrift ausgegeben (Erziehungsberechtigte sind

ermächtigt).

-werden nur bei vollständig ausgefüllten und nach Angeltagen ausgewerteten Fangbuch 2023

ausgegeben.

-Ein verschicken der Erlaubnisscheine/Marken ist nur nach Rücksprache mit der Schatzmeisterin

oder Gehilfen der Schatzmeisterin möglich.

Es wird ausschließlich nur per Einschreibebrief mit Rückantwort versendet. Der Preis für das

Porto beträgt 6,45 € und werden vom Mitglied übernommen und sind vorab auf das

Vereinskonto (Verwendungszweck: Porto) zu überweisen.

Hinweise

-Bitte nachschauen, ob der Mitgliedsausweis noch ordentlich Platz für Beitragsmarken 2024

hat. Wenn dies nicht der Fall ist, dann bitte eine Mail an Friederike Reinhard

(fr.reinhard@web.de) oder Lutz Blaurock (lutz.blaurock@fliegenfischerverein-elbtal.eu).

Somit können wir den neuen Mitgliedsausweis schon vorbereiten und wir sparen Zeit.

Wichtig ist auch das ein neues Passbild zur Markenausgabe mitgebracht werden muss.

-Wer in Besitz eines Schlüssels für das Schließsystem LVSA ist, bitte diesen zur Kontrolle

mitbringen.

Säumniszuschläge

Erlaubnisscheine (Fangbücher) sind bis zum 01. Februar des auf die Gültigkeit des

Erlaubnisscheines folgenden Jahres, den Vorgaben entsprechend ausgefüllt, an den Verein

zurück zu geben. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € und bei

Rückgabe nach dem 15. März des auf die Gültigkeit des Erlaubnisscheines folgenden Jahres eine

Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner