Beitragsordnung für das Jahr 2024
Beitragsordnung des Fliegenfischerverein „Elbtal e.V.“ (gemäß § 6 der Vereinssatzung)
Grundsätzliches
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt alle Einzelheiten über die
Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein.
Alle Beiträge und Gebühren sind bis zum 02. Januar, spätestens jedoch bis zum 15. Januar des
jeweiligen Beitragsjahres zu entrichten.
Beitragszahlungen und Gebühren sind ausschließlich auf das Vereinskonto zu überweisen:
Kontoinhaber: Fliegenfischerverein Elbtal e.V.
IBAN: DE95 8509 0000 3550 6810 04
BIC: GENODEF1DRS
Bank: Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG
Danach ist das Mitglied gem. § 5 Abs.4 der Satzung ohne Mahnung in Verzug.
Bei Vereinsaustritt oder Vereinsausschluss werden die für das laufende Jahr entrichteten
Beitragszahlungen und Gebühren nicht zurückerstattet.
Jahresbeiträge & Ausgabe
Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (aktiv):
25,00 € FFV-Vereinsbeitrag
115,00 € Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*
190,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*
Jugendliche ab den vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (aktiv):
10,00 € FFV-Vereinsbeitrag
45,00 € Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*
120,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (aktiv):
FFV-Vereinsbeitrag entfällt
45,00 € Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*
120,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*
Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (Passiv):
25,00 € FFV-Vereinsbeitrag
30,00 € Förderbeitrag*
Jugendliche ab den vollendeten 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (passiv):
10,00 € FFV-Vereinsbeitrag
30,00 € Förderbeitrag*
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (passiv):
FFV-Vereinsbeitrag entfällt
30,00 € Förderbeitrag*
WICHTIG!
-Ab 2024 schließt der Erlaubnisschein AVE-Salmonidengewässer alle Salmonidengewässer im
Sächsischen Gewässerfond ein.
-Der Förderbeitrag (Passives Mitglied) beinhaltet ausschließlich den Erhalt der Mitgliedschaft.zusätzliche Erlaubnisscheine und Marken
– 10,00 € Angelberechtigung Sachsen-Anhalt*
– 10,00 € Angelberechtigung Brandenburg*
– 10,00 € Angelberechtigung Berlin*
– 10,00 € Angelberechtigung Mecklenburg-Vorpommern*
– 10,00 € Angelberechtigung VANT Thüringen*
– 10,00 € Angelberechtigung Allgemeingewässer des LAVT Thüringen*
– 50,00 € Angelberechtigung Salmonidengewässer des LAVT Thüringen*
Beiträge die mit einem * gekennzeichnet sind müssen an den Anglerverband Elbflorenz e.V.
abgeführt werden.
Regeln für die Ausgabe der Erlaubnisscheine und Beitragsmarken 2024
-werden nur bei Vorlage eines gültigen Fischereischeines ausgegeben
-werden nur gegen eigenhändige Unterschrift ausgegeben (Erziehungsberechtigte sind
ermächtigt).
-werden nur bei vollständig ausgefüllten und nach Angeltagen ausgewerteten Fangbuch 2023
ausgegeben.
-Ein verschicken der Erlaubnisscheine/Marken ist nur nach Rücksprache mit der Schatzmeisterin
oder Gehilfen der Schatzmeisterin möglich.
Es wird ausschließlich nur per Einschreibebrief mit Rückantwort versendet. Der Preis für das
Porto beträgt 6,45 € und werden vom Mitglied übernommen und sind vorab auf das
Vereinskonto (Verwendungszweck: Porto) zu überweisen.
Hinweise
-Bitte nachschauen, ob der Mitgliedsausweis noch ordentlich Platz für Beitragsmarken 2024
hat. Wenn dies nicht der Fall ist, dann bitte eine Mail an Friederike Reinhard
(fr.reinhard@web.de) oder Lutz Blaurock (lutz.blaurock@fliegenfischerverein-elbtal.eu).
Somit können wir den neuen Mitgliedsausweis schon vorbereiten und wir sparen Zeit.
Wichtig ist auch das ein neues Passbild zur Markenausgabe mitgebracht werden muss.
-Wer in Besitz eines Schlüssels für das Schließsystem LVSA ist, bitte diesen zur Kontrolle
mitbringen.
Säumniszuschläge
Erlaubnisscheine (Fangbücher) sind bis zum 01. Februar des auf die Gültigkeit des
Erlaubnisscheines folgenden Jahres, den Vorgaben entsprechend ausgefüllt, an den Verein
zurück zu geben. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € und bei
Rückgabe nach dem 15. März des auf die Gültigkeit des Erlaubnisscheines folgenden Jahres eine
Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig.